Öffentlich-rechliches Rauchverbot als Mangel?

Das durch das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz eingeführte Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten führt nicht zu einem Mangel des Pachtgegenstandes, da die mit dem gesetzlichen Rauchverbot zusammenhängende Gebrauchsbeschränkung nicht auf der konkreten Beschaffenheit der Pachtsacheberuht. Sie bezieht sich vielmehr auf die Art und Weise der Betriebsführung des Mieters oder Pächters. Die Folgen eines gesetzlichen Rauchverbots in Gaststätten fallen daher allein in das wirtschaftliche Risiko des Pächters.


(BGH, Urteil vom 13.07.2011, XII ZR 189/09)